Bis 2035 steigt die Zahl der Pflegebedürftigen von aktuell 4,9 Millionen auf wahrscheinlich 5,6 Millionen Menschen an. Um der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen auch in Zukunft begegnen zu können, wurde im Sommer vom Gesetzgeber die Pflegereform beschlossen. Zum Jahreswechsel werden beispielsweise das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht und ein Entlastungsbudget für pflegende Angehörige eingeführt. Um diese Maßnahmen zu finanzieren, hat sich der Beitragssatz der Pflegeversicherung zum 1. Juli um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent erhöht. Kinderlose Mitglieder zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, während Familien ab dem zweiten Kind je 0,25 Prozentpunkte weniger bezahlen (bis zum fünften Kind). Mehr Informationen: www.vividabkk.de/pflegereform