Seit 2018 berechnet sich der Krankenkassenbeitrag von Versicherten mit Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit oder mit Einkünften aus Vermietung oder Verpachtung anhand ihres zuletzt erstellten Einkommensteuerbescheides. „Mit dem endgültigen Einkommensteuerbescheid prüfen wir dann rückwirkend die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und vergleichen sie mit den tatsächlichen Einnahmen des betreffenden Kalenderjahres. Je nach Differenz werden Beiträge zurückerstattet oder müssen nachgezahlt werden“, erklärt Heike Barthold aus dem Team Versicherungsmanagement bei der vivida bkk. „Bisher hatten Versicherte drei Jahre Zeit, den Einkommensteuerbescheid bei der vivida bkk einzureichen. Wenn sie die Frist verpasst hatten, musste die vivida bkk den Höchstbeitrag zur Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ansetzen.“ Wegen einer Gesetzesänderung können Versicherte, die für 2018 und 2019 ihren Einkommensteuerbescheid nicht eingereicht haben, den bezahlten Höchstbetrag rückwirkend korrigieren lassen – sofern sie zu viel bezahlt haben.
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Für die Korrektur der gezahlten Beiträge für 2018 und 2019 können Versicherte den Einkommensteuerbescheid für das betroffene Jahr bis spätestens zum 16. Dezember 2024 bei der vivida bkk einreichen – am besten per E-Mail an versicherung@vividabkk.de unter Angabe der Versichertennummer. Weitere Informationen unter: www.vividabkk.de/beitragsberechnung