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Verbesserungen für Rentner und Rentnerinnen, Alters- oder Hinterbliebenenrente, Rente, Renten-Service

Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente

Rente

Seit Juli 2024 wurden gesetzliche Verbesserungen für Rentnerinnen und Rentner umgesetzt: Wer eine volle oder Teil-Erwerbsminderungsrente oder eine sich daran anschließende Alters- oder Hinterbliebenenrente bezieht, erhält einen Zuschlag. Voraussetzung ist, dass die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch auf einen Zuschlag zu seiner Rente hat.

Die Auszahlung durch den Renten-Service der Deutschen Post AG erfolgt ebenfalls automatisch. In der Zeit von Juli 2024 bis November 2025 wird der Zuschlag getrennt von der Rente ausgezahlt. Ab Dezember 2025 erfolgt die Auszahlung zusammen mit der Rente und wird auch erst dann den Krankenkassen gemeldet.

Nachweis einreichen

Wer freiwillig versichert oder familienversichert ist, legt uns bitte eine Kopie des Rentenbescheids über den Zuschlag vor – entweder, wenn Sie von uns eine Anfrage zu Ihrem Einkommen erhalten oder jederzeit online über unser Kontaktformular (www.vividabkk.de/kontakt). So können wir Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung neu berechnen, damit es ab Dezember 2025 nicht zu Nachberechnungen kommt. Bei Pflichtversicherten geschieht die Beitragsabführung automatisch über den Rentenversicherungsträger. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.vividabkk.de/rentenzuschlag

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