Vorlage Einkommensteuerbescheid: Fristen beachten
Kurz und knapp
Bis zum 16. Dezember können Selbstständige ihren Einkommensteuerbescheid für die Jahre 2018 und 2019 noch einreichen. Wenn ohne Einreichung der Höchstbetrag gezahlt wurde, kann dies rückwirkend noch korrigiert werden.
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