Rosa oder blau?
Geht’s um die Farbe des ärztlichen Rezepts, spielt diese Frage eine besondere Rolle. Mit der schriftlichen (und zunehmend digitalen) Verordnung einer Ärztin oder eines Arztes erhalten Patienten verordnungsfähige Medikamente und Hilfsmittel wie Prothesen und Hörgeräte. Der rosa Vordruck ist das Rezept für Arznei- und Hilfsmittel, die von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, und darf nur von Ärztinnen und Ärzten mit Kassenzulassung ausgestellt werden. Verschrieben werden kann alles, was zum gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkasse gehört. Das Rezept ist vier Wochen gültig. Der Kunde übernimmt in der Regel nur die gesetzlich festgelegte Zuzahlung. Auf dem meist blauen Vordruck, dem Privatrezept, verschreibt die Ärztin oder der Arzt verschreibungspflichtige Arzneimittel und Hilfsmittel für Privatpatienten oder für gesetzlich Versicherte, wenn die Kosten nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Gültig ist das „blaue“ Rezept in der Regel drei Monate.
Übrigens:
Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr übernehmen wir die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und die „Pille danach“. Das heißt: Sie können auf einem „rosa“ Rezept verordnet werden. Ein „blaues“ (Privat-)Rezept kann hier nicht erstattet werden.
Gut zu wissen
Nachfolger für den „rosa Zettel“: Immer öfter wird statt eines Rezepts in Papierform das digitale E-Rezept für fast alle Verordnungen von Arzneimitteln ausgestellt. Patienten können es über die E-Rezept-App oder die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Sie können aber auch weiterhin einen Papierausdruck erhalten. Mehr dazu: www.vividabkk.de/e-rezept