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Online Rechnungen einreichen

Online-Anträge

Ausgabe 01/26

Die vivida bkk bietet ihren Kundinnen und Kunden mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen: Beispielsweise gibt es für osteopathische Behandlungen bis zu 160 Euro Zuschuss (je 40 Euro für maximal vier Sitzungen) oder für die Professionelle Zahnreinigung (PZR) 50 Euro Zuschuss pro Kalenderjahr.

„Für den Zuschuss einfach die Rechnung bei uns einreichen. Das geht immer bis spätestens zum 31. März des Folgejahres – und am einfachsten online“, sagt Sascha Flügel vom Team Versorgungsmanagement der vivida bkk. „Wir brauchen nur die Versichertennummer, IBAN und die eingescannte oder abfotografierte Rechnung der Behandlung.“ Bei Osteopathie wird zusätzlich noch eine Kopie bzw. ein Scan der ärztlichen Verordnung benötigt.

Anträge einfach online stellen

Bis zum 31. März 2026 können Kundinnen und Kunden der vivida bkk die Rechnungen für Osteopathie und Professionelle Zahnreinigung (PZR) aus dem Jahr 2025 einreichen – und wir bezahlen einen Zuschuss zu diesen Leistungen. Mehr Informationen zum Online-Antrag und unseren Zusatzleistungen unter: www.vividabkk.de/osteopathie und www.vividabkk.de/pzr

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