Online-Antrag Osteopathie
Beantragen Sie die Kostenerstattung für Ihre osteopathische Behandlung bis spätestens 31. März des Folgejahres ab sofort einfach online. Alternativ können Sie Rechnungen auch per Post oder E-Mail an uns senden. Alle Informationen sowie die Voraussetzungen zum Zuschuss finden Sie hier.
Erstattungsantrag jetzt online stellen
„Die Erstattung von Osteopathie-Behandlungen ist nun einfacher und schneller: Unsere Kundinnen und Kunden können ihre Erstattungsanträge bequem online stellen und erhalten in der Regel innerhalb von wenigen Tagen eine direkte Rückmeldung“, erklärt Sascha Flügel vom Team Versorgungsmanagement der vivida bkk.
„Wir übernehmen bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für vier Osteopathie-Behandlungen, also maximal 40 Euro pro Behandlung.“ Um eine Erstattung zu erhalten, müssen die Behandlungen von kassenzugelassenen Ärztinnen oder Ärzten auf Privatrezept verordnet werden und die Osteopathinnen oder Osteopathen entsprechend ihrer Ausbildung und Qualifikation anerkannt sein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie ordentliches Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sind.