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Neues Gesetz entlastet Pflegebedürftige

Pflege

Menschen in Deutschland werden immer älter – unter anderem wegen der guten Gesundheitsversorgung. Deswegen steigt die Anzahl der Pflegebedürftigen bis 2035 wahrscheinlich um etwa 700.000 Personen auf 5,6 Millionen. Um die Pflege in Deutschland darauf vorzubereiten, hat der Gesetzgeber eine Pflegereform beschlossen und vergangenes Jahr den Beitrag zur Pflegeversicherung angehoben. Zum Jahreswechsel treten nun zahlreiche Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige in Kraft. So steigt beispielsweise das Pflegegeld für die häusliche Pflege um fünf Prozent – wie auch die ambulanten Sachleistungen, das bedeutet Pflege,

Hilfen im Haushalt und häusliche Betreuung. Ebenfalls gibt es höhere Zuschläge für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen. In der vollstationären Pflege sinken die zu zahlenden Eigenanteile. Für einen Überblick über bezogene Leistungen und deren Kosten können Versicherte bei ihrer Pflegekasse nun eine regelmäßige halbjährliche Übersicht anfordern. Gute Neuigkeiten gibt es auch für pflegende Angehörige, die in Akutsituationen pro Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person nun für bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld erhalten können. Mehr Informationen unter: www.vividabkk.de/pflegereform

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