Kurz und knapp

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neue Behandlungsmethoden, Gesundheitsversorgung, neues Medikament, Festbetragsgruppe, Preisobergrenze

Fokus auf Qualität

Gemeinsamer Bundesausschuss

Ob es um neue Behandlungsmethoden oder Therapiesicherheit geht: Was zur Gesundheitsversorgung in Deutschland gehört, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). „Der G-BA wählt aus, welche Leistungen wir als Gesetzliche Krankenkasse bezahlen dürfen“, erklärt Stefanie Restemeier vom Team Arzneimittel der vivida bkk. Das Gremium besteht aus zehn stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der Gesetzlichen Krankenkassen, der Krankenhäuser und drei unparteiischen Mitgliedern.
Im Mittelpunkt der Beratungen steht der größtmögliche Nutzen für die Patientinnen und Patienten. Wird ein neues Medikament zugelassen, prüft der G-BA genau: Hilft es möglichst vielen Patienten? Welche Nebenwirkungen sind möglich? Dann kann er es zum Beispiel einer sogenannten Festbetragsgruppe zuordnen. Für diese Gruppe therapeutisch gleichwertiger Wirkstoffe gibt es eine Preisobergrenze, bis zu der die Gesetzlichen Krankenkassen das Medikament bezahlen. „Der G-BA ist ein wichtiger Baustein, um die hohe Qualität unseres Gesundheitssystems zu erhalten“, sagt Restemeier.

Unsere Zusatzleistungen

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Kundinnen und Kunden über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitere Leistungen anbieten. So können wir unseren Kunden attraktive Mehrleistungen anbieten wie einen Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung (PZR), Osteopathie oder das MamaKonto. Mehr zu unseren Top-Leistungen finden Sie unter: darum.vividabkk.de

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