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Elektronische Patientenakte (ePA) für alle – was muss ich wissen?

Häufig gefragt

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Sie alle Ihre Gesundheitsdaten sicher und digital verwahrt. Die ePA ist ein freiwilliges Angebot der vivida bkk. Zurzeit plant der Gesetzgeber, dass zu Ende 2024 für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eine elektronische Patientenakte bereitgestellt wird.
Möchte ich das nicht, dann müsste ich dem aktiv widersprechen (sogenanntes „Opt-Out-Verfahren“ – im Gegensatz zum „Opt-In“, der aktiven Zustimmung). Ob man die dann angelegte ePA nutzt, bleibt aber immer noch jedem selbst überlassen.

Stand jetzt wird das Opt-OutVerfahren zur ePA vom Gesetzgeber gemeinsam mit Vertretern aus dem Gesundheitswesen erst ausgearbeitet. Das heißt ein Widerspruch ist im Moment gar nicht möglich – und auch nicht nötig, denn aktuell kann die ePA nur nutzen, wer sich aktiv dafür registriert. Wir haben alle Informationen für Sie unter www.vividabkk.de/epa zusammengestellt.

ePA – so funktioniert’s

Auf unserer neuen Wissensplattform digital.gesund erklären wir Ihnen, wie die elektronische Patientenakte (ePA) funktioniert.

Auf digital.gesund finden Sie noch viel mehr Informationen zu digitalen Gesundheitsangeboten. Mehr lesen Sie hier.

Ein Arzt berät seine Patientin. Er hält dabei ein Tablet in der Hand. Im Text geht es um die elektronische Patientenakte (ePA).
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