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Ein starkes Duo

E-Rezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Mit weniger Papier schneller ans Ziel: mit dem E-Rezept und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Datenschutz spielt bei unseren digitalen Serviceangeboten eine entscheidende Rolle. Ein wichtiger Baustein ist hierbei die PIN (Persönliche Identifikationsnummer) für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Sie ist der Schlüssel für viele unserer digitalen Dienste, beispielsweise auch für zusätzliche Funktionen in der E-Rezept-App. Zur Freischaltung der Funktionen halten Sie Ihre eGK an Ihr Smartphone und geben die PIN der eGK ein. Die Kommunikation erfolgt dabei über die sogenannte Near-Field-Communication-Schnittstelle („NFC-Schnittstelle“) Ihres Smartphones. Das ist die Technologie, mit der Sie beispielsweise auch kontaktlos bezahlen. Alle Gesundheitskarten der vivida bkk sind bereits NFC-fähig, Sie benötigen also nur noch die PIN zur eGK. Die PIN werden Sie in Zukunft auch für weitere Services nutzen können.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen persönlich weiter – unser Kundencenter: 07720 9727-0

So beantragen Sie die PIN für Ihre eGK

So gewährleisten wir, dass Sie Ihre PIN sicher erhalten.

In der Geschäftsstelle

Sie identifizieren sich in einer unserer Geschäftsstellen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass und erhalten im Anschluss einen Brief mit der PIN zu Ihrer eGK. Alle Standorte und Öffnungszeiten unserer Geschäftsstellen finden Sie unter www.vividabkk.de/standorte

POSTIDENTVerfahren

In der App zur elektronischen Patientenakte („vivida bkk ePA“, in der E-Rezept-App auch „Krankenversicherungs-App“ genannt) können Sie die PIN über das sogenannte POSTIDENT- Verfahren beantragen. Sie erhalten dann einen QRCode, den Sie in einer Postfiliale vorzeigen und sich ausweisen. Im Anschluss erhalten Sie einen Brief mit Ihrer PIN.

Unsere Online-Services

Wir bauen unsere digitalen Angebote und Services stetig aus. Kennen Sie schon unseren Newsletter, den kostenfreien Vorsorge-Erinnerungsservice oder die elektronische Patientenakte (ePA)? Alle unsere digitalen Angebote in der Übersicht finden Sie unter www.vividabkk.de/digitales

Vom Papier zur App: das E-Rezept

Mit der E-Rezept-App gehört der „rosa Zettel“ bald der Vergangenheit an.

Das E-Rezept

Seit Anfang 2023 ist das E-Rezept flächendeckend in Deutschland verfügbar. In der App können Sie nach der nächsten geöffneten Apotheke in der Nähe suchen, Medikamente vorbestellen und sie – wenn Sie möchten – nach Hause liefern lassen. Innerhalb eines Abrechnungsquartals können Sie auch Folgerezepte über die App bei Ihrer Arztpraxis anfragen, die das Rezept direkt freigibt.

Die App „Das E-Rezept“

Wenn Sie das E-Rezept nutzen möchten, benötigen Sie dafür die App „Das E-Rezept“ des Dienstleisters gematik. Die App läuft auf den Betriebssystemen ab Android 7 und ab iOS 14. Ihr Smartphone muss außerdem die sogenannte Near-Field-Communication (NFC) unterstützen. Das ist bei modernen Smartphones in der Regel der Fall. Diese Technik kommt beispielsweise auch beim bargeldlosen Zahlen mit dem Smartphone zum Einsatz.

So können Sie es nutzen

In der E-Rezept-App identifizieren Sie sich mit der PIN Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder über den Login der elektronischen Patientenakte (ePA). Dank der neuen Familienfunktion können Eltern seit August über die eigene E-Rezept-App auch die Rezepte ihrer Kinder verwalten. Gleiches gilt für pflegebedürftige Angehörige. Mehr Informationen zur Registrierung finden Sie unter www.vividabkk.de/e-rezept

Bei technischen Problemen oder wenn Sie kein Smartphone haben, erhalten Sie weiterhin einen Papierausdruck.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Außer dem rosa Rezeptzettel werden auch die „gelben Scheine“ der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital.

Wer vom Arzt krankgeschrieben wird, bekommt bisher die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in dreifacher Ausfertigung: für die eigenen Unterlagen, für die Krankenkasse und für den Arbeitgeber. Bisher mussten Patienten diese dann selbst an Krankenkasse und Arbeitgeber übermitteln. Mit der „eAU“ entfällt dieser Schritt, denn die Ärzte übermitteln die AU digital verschlüsselt an die Krankenkasse.

Durch die telefonische oder persönliche AU-Meldung beim Arbeitgeber wird dieser die für ihn erforderlichen Daten elektronisch bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers abfragen. Bei der eAU werden dieselben Informationen wie bisher auch übermittelt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch weiterhin den Grund der Krankschreibung nicht sehen kann. Das Verfahren spart den Weg zum Briefkasten und Sie können sich ganz aufs Gesundwerden konzentrieren.

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