Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vereinfacht vom 1. Juli 2025 an Pflegeleistungen. Das betrifft die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege.
Für diese Pflegeleistungen haben Pflegebedürftige bislang getrennte Beträge erhalten. Ungenutzte Mittel einer Leistung ließen sich nicht einfach auf die andere übertragen. Statt zwei Beträgen verfügen Anspruchsberechtigte künftig über einen gemeinsamen Jahresbetrag von maximal 3.539 Euro. Beträge der Kurzzeit- und Verhinderungspflege aus dem ersten Halbjahr 2025 werden auf diesen jährlichen Höchstanspruch angerechnet.
Der neue Jahresbetrag lässt sich flexibel nutzen, je nach Bedarf an stationärer oder häuslicher Pflege. Zudem erhöht sich der Anspruch auf Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen im Kalenderjahr. Ausführliche Informationen unter: www.vividabkk.de/pflegeleistungen