Vorsicht beim Teilen
Etwa ein Viertel der Bundesbürgerinnen und -bürger nimmt dauerhaft drei oder mehr Medikamente ein – häufig in Tablettenform. Ist eine Tablette zu hoch dosiert oder zu groß zum Schlucken, brechen viele die Arznei mit den Fingern entzwei oder greifen zum Küchenmesser. Doch dabei können ungleiche Bruchstücke entstehen und Wirkstoffe gehen durch Brösel verloren. „Das Tablettenstück wirkt dann entweder zu stark oder hilft nur unzureichend. Besonders bei chronischen Erkrankungen, die einen konstanten Wirkstoffspiegel erfordern, ist das problematisch“, erklärt Insa Heyde, Apothekerin bei der vivida bkk.
Besser funktionieren Tablettenteiler aus der Apotheke oder der Drogerie, in die man die Tablette hineinlegt. Beim Schließen des Deckels zerteilt eine scharfe Klinge die Pille präzise. Ob man eine Tablette überhaupt teilen darf, steht im Beipackzettel. Fehlt dieser Hinweis, sollten Patientinnen und Patienten in der Arztpraxis oder der Apotheke um Rat fragen. Denn manche Präparate wie Retardtabletten dürfen auf keinen Fall geteilt werden, weil sie ihren Wirkstoff im Körper verzögert freisetzen. Weichgelatine-Kapseln, Dragees und Tabletten ohne Bruchkerbe sollten in der Regel ebenfalls nicht geteilt werden. „Auch eine Bruchkerbe garantiert nicht, dass man die Tablette teilen darf. Einige haben nur eine sogenannte Zierbruchrille zur besseren Unterscheidbarkeit von anderen Tabletten“, so Heyde.
Tablettencheck
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