Seit dem 1. Januar 2023 übermitteln Ärztinnen und Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) direkt an die Krankenkasse. Arbeitgeber können die elektronische AU (eAU) dann bei den Krankenkassen digital abrufen. Arbeitnehmer müssen sich seit einem Jahr nur noch telefonisch oder per E-Mail krankmelden. Seit Jahresbeginn können auch die Agenturen für Arbeit die AU digital als eAU von den Krankenkassen abrufen. Bisher waren arbeitslose Personen noch verpflichtet, die AU in Papierform vorzulegen.