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Sie fragen, wir antworten

In den Staaten, mit denen ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen besteht, können Sie die Leistungen des Gesundheitssystems mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer normalen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Anspruch nehmen. Das sind alle Staaten der Europäischen Union, die Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Für Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Tunesien benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Diesen können Sie über unsere Service-Hotline, per E-Mail oder persönlich in der Geschäftsstelle beantragen.
Die EHIC und Auslandskrankenscheine gelten aber nur für Notfälle beziehungsweise Akuterkrankungen oder wenn sich Ihr Gesundheitszustand im jeweiligen Land verschlechtert. Geplante Behandlungen sind nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter www.vividabkk.de/auslandsreise 

Für Reisen in Länder ohne ein Sozialversicherungsabkommen und für zusätzliche Leistungen wie einen Rücktransport im Krankheitsfall nach Deutschland empfehlen wir, eine Auslandskrankenzusatzversicherung abzuschließen: www. vividabkk.de/zusatzversicherungen. Mehr zum gesunden Reisen lesen Sie auch auf dieser Seite.

Mit einer Impfung sind Sie gegen bestimmte Infektionskrankheiten gut geschützt. Deswegen übernehmen wir die Kosten für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen inklusive der Reiseschutzimpfungen, zusätzlich auch die Grippeschutzimpfung, die Impfung gegen Meningokokken Typ B und die Malaria-Prophylaxe. Damit Sie unbeschwert reisen können, erstatten wir pro Kalenderjahr bis zu 500 Euro – auch für Reiseschutzimpfungen und Malaria-Prophylaxe – sowie 50 Euro für das ärztliche Impfhonorar, wenn Sie privat verreisen. Weil Ärztinnen und Ärzte diese Zusatzleistungen meist nicht direkt über Ihre Gesundheitskarte abrechnen
können, erhalten Sie in der Regel ein Privatrezept und eine Rechnung, die Sie bitte bis spätestens 31. März des Folgejahres bei uns einreichen. Dann erstatten wir die Kosten. Mehr Informationen unter www.vividabkk.de/impfungen

Wenn Sie umgezogen sind, teilen Sie uns bitte unverzüglich Ihre neue Adresse mit. Dies ist ganz einfach: Sie können uns entweder anrufen oder uns Ihre neue Adresse online übermitteln. Nutzen Sie hierfür entweder unser Kontaktformular auf unserer Webseite, die vivida bkk-App (mehr dazu auf Seite 26) oder unsere Online-Geschäftsstelle unter www.vividabkk.de/meine-vividabkk (für die Registrierung benötigen Sie die vivida bkk-App).

Die vivida bkk erstattet für zwei Gesundheitskurse pro Jahr 80 Prozent der Kurskosten (maximal je 150 Euro). In der bundesweiten Gesundheitskursdatenbank unter www.vividabkk.de/kursdatenbank gibt es mehr als 100.000 Kurse zur Auswahl – zu den Themen Bewegung, Ernährung, Stress/Entspannung und Umgang mit Suchtmitteln. 
Weil die vivida bkk im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden Wert auf Qualität legt, erstattet sie nur von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifizierte Kurse.

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt kann auf dem Rezept angeben „aut idem“. Das ist lateinisch und heißt „oder das Gleiche“. Es bedeutet, dass der Apotheker oder die Apothekerin auch ein wirkstoff­gleiches Präparat eines anderen Herstellers heraus­geben kann.

Diese Angabe machen Ärzte in der Regel, wenn die Wirkstoff­zusammensetzung gut vertragen wird und es somit keinen Unter­schied machen sollte, von welchem Hersteller das Präparat ist.

Sie reichen die Abschlussbescheinigung vom Kieferorthopäden, alle Eigenanteilsrechnungen im Original und Ihre Bankverbindung bei uns ein. Wenn das Kind bereits das 15. Lebensjahr vollendet hat, muss es selbst unterschreiben, an wen die Auszahlung erfolgen soll. Das kann formlos geschehen oder über ein Formular, das die vivida bkk gerne zuschickt.

Leider kann die vivida bkk Ihre Bank­verbindung aus rechtlichen Gründen nicht telefonisch ändern. Es geht aber einfach formlos per Brief (mit Ihrer Unterschrift) oder in unserer Online-Geschäftsstelle.

Für die Online-Geschäfts­stelle müssen Sie sich einmalig mit der vivida bkk-App registrieren.

Sie haben eine Frage? 

Die Expertinnen und Experten der vivida bkk erreichen Sie über die kostenlose Service- Hotline 07720 9727-0, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website.

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