Individuelle Gesundheitsleistungen (kurz: IGeL) sind ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen gehören.
Grob gesagt gibt es zwei Arten: zum einen Leistungen, die medizinisch nicht notwendig, aber im Einzelfall sinnvoll sein können. Zum anderen Arztleistungen, die ohne begründeten Krankheitsverdacht oder mit innovativen Behandlungsmethoden durchgeführt werden.
Grundsätzlich übernehmen Gesetzliche Krankenkassen die Kosten für alle Untersuchungen und Behandlungen, die medizinisch notwendig sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – bestehend aus Vertretern aus dem deutschen Gesundheitswesen – entscheidet, ob und welche neuen medizinischen Leistungen in den Katalog der Krankenkassen aufgenommen werden.
Wer also IGeL in Anspruch nehmen möchte, muss sie in der Regel selbst bezahlen. Dazu zählen unter anderem der PSA-Test als Methode zur Früherkennung von Prostatakrebs, Ultraschall der Brust oder die vorsorgliche Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung.
Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen eine IGeL anbietet, fragen Sie sie oder ihn:
- warum diese Maßnahme nicht über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet wird.
- warum eine gesetzliche Leistung nach ihrer bzw. seiner Meinung nicht ausreichend ist.
- welchen Nutzen die Maßnahme für Sie hat.
- ob die Methode geprüft ist und ob es Risiken gibt.
- mit welchen Kosten Sie für etwaige Folgebehandlungen rechnen müssen.
Eine Nutzenbewertung häufiger IGeL-Angebote finden Sie unter: www.IGeL-Monitor.de