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Wer erstattet die Kosten bei Privatarztbehandlungen?

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Facharzttermine sind leider oft mit Wartezeiten verbunden. „Einige unserer Kundinnen und Kunden suchen deshalb eine privatärztliche Praxis auf, um schneller behandelt zu werden“, erklärt Imke Frantz vom Team ärztliche Leistungen bei der vivida bkk. „Leider dürfen wir als Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für privatärztliche Behandlungen nicht erstatten, weil Privatpraxen keine sogenannte Kassenzulassung haben.“ Wer sich als gesetzlich Versicherter privat behandeln lässt, muss die Kosten deshalb selbst tragen. Um die Wartezeit auf einen Termin zu verkürzen, gibt es aber eine Alternative: Für Patienten, die schnell einen Termin benötigen, können Hausärzte einen Überweisungsschein mit Dringlichkeitscode ausstellen. Über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der bundesweiten kostenfreien Hotline 116 117 erhalten Patienten dann in dringenden Fällen innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin. Mehr Informationen unter: www.vividabkk.de/terminservicestellen

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